"Frau Karin Weidenbacher hat den Produktbereich Unimog/Sonderfahrzeuge über viele Jahre sehr erfolgreich im öffentlichkeitswirksamen Außenauftritt beraten und unterstützt. Ihre Performance zeichnete sich durch das Erarbeiten von ergebnisorientierten Konzeptionen im Bereich Presse- und Öffentlichkeits- arbeit aus, die im Sinne Zielerreichung bzgl. Qualität in der Durchführung sowie Kosten und Termine vorbildlich waren. Da sich der Sonderfahrzeugbereich vornehmlich auf den Vertrieb von Nischenprodukten spezialisiert hat, war und ist es von besonderer Bedeutung, relativ breit in den Fachmedien präsent zu sein, andererseits die Kosten, z. B. für Anzeigenschaltungen, in Grenzen zu halten und dennoch eine gute Abdruckfrequenz über redaktionelle Beiträge zu erzielen. Karin Weidenbacher konnte durch ihre angenehme menschliche Art Kontakte zu vielen Medienvertretern aufbauen, entsprechende Netzwerke pflegen und weiter ausbauen. Durch ihr selbständiges Denken und Handeln wurden auch die Kommunikationsmöglichkeiten unternehmensintern für unseren Produktbereich optimal genutzt." © 2008-2024 Karin Weidenbacher, PR-KommunikationsWelt AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Die PR-KommunikationsWelt Karin Weidenbacher arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers / Vertragspartners werden nicht Vertragsgegenstand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber in Bestätigungsschreiben oder sonstigen Unterlagen hierauf hinweist oder Bezug nimmt, auch wenn die PR-KommunikationsWelt Karin Weidenbacher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bestätigungsschreiben oder der sonstigen Korrespondenz des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht. § 1 Zustandekommen des Vertrags, Rechtsgeltung 1.Ein Vertrag mit der PR-KommunikationsWelt Karin Weidenbacher (im Folgenden: Auftragnehmer) kommt zustande, wenn wir einen uns erteilten Auftrag ausdrücklich zumindest in Textform annehmen. 2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. § 2 Zusammenarbeit 1.Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbartenVorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 2.Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutigoder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. 3.Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennendeVertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Die Ansprechpartner und deren Stellvertreter sind bevollmächtigt, jegliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages zu treffen. 4.Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die ursprünglich benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 5.Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. § 3 Leistungen des Auftragnehmers 1.Der Auftragnehmer übernimmt die vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Public Relations (PR), Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion und/oder Event. Alle zur Veröffentlichung von dem Auftragnehmer erstellten Texte und sonstige Materialien werden dem Auftraggeber per E-Mail zurKorrektur übermittelt. 2.Medienverteiler werden aus der aktuellen Redaktions- und Journalistendatenbank des Auftragnehmers ermittelt und individuell für die entsprechende Zielgruppe des Auftraggebers erstellt. Die Verteilerliste wird dem Auftraggeber zur Freigabe per E-Mail übermittelt. 3.Bei Presseversänden und Presseeinladungen werden die von dem Auftragnehmer verfassten und vom Auftraggeber freigegebenen Pressemitteilungen bzw. Einladungsschreiben zum vereinbarten Termin an die entsprechenden Journalisten versandt. 4.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar und/oder von ihm freigegeben ist. 5.Erfolgt eine sachlich unzutreffende Berichterstattung über den Auftraggeber und/oder dessen Produkte, so gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegen Honorar Unterstützung bei der Geltendmachung seines Rechtes auf Gegendarstellung, Widerruf oder Unterlassung. 6.Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber ausschließlich den vereinbarten Leistungsumfang, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg aus eventuell erfolgten Publikationen. § 4 Aufgaben und Pflichten des Auftraggebers 1.Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mit allen ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor. 2.Ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Unterlagen und Materialien (Bild, Ton, Text, o.Ä.) zur Verfügung zu stellen, muss der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht sowie das „Recht am Bild“. 3.Im Falle eines Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zu übermitteln. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Auftragsabwicklung sofort, jedoch spätestens innerhalb eines Werktages, etwaige Rückfragen des Auftragnehmers umfassend und vollständig beantworten. 4.Der Auftraggeber hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen unverzüglich zu prüfen und zu genehmigen. 5.Erfolgt eine kritische oder negative Berichterstattung, so hat dies in der Regel der Auftraggeber zu vertreten, da der Auftragnehmer nur auf das bestehende Angebot des Auftraggebers hinweisen kann und keinerlei Einfluss auf die Meinungsbildung der Medienvertreter hat. Eine Kürzung des vereinbarten Honorars seitens des Auftraggebers ist nicht zulässig. § 5 Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Durchführung des Auftrags notwendig sind. § 6 Beteiligung Dritter Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich des Auftragnehmers tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Der Auftragnehmer hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn er aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. § 7 Termine, Verzögerungen 1.Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. 2.Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitigeErbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. § 8 Honorar 1.Für Leistungen an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen berechnet der Auftragnehmer einen Zuschlag in Höhe von 50 %. Besonders eilige Leistungen und Einsätze werden ebenfalls mit einem Eilzuschlag von 50 % des vereinbarten Honorars versehen. 2.Bei Einsätzen außerhalb des Wohnorts fallen zusätzlich Reisekosten und Spesen an, die vom Auftraggeber zu tragen sind. 3.Alle Honorare und Aufwändungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.Sind mit dem Auftraggeber zusätzliche Leistungen externer Dienstleister (Fotograf, Grafiker, Druckerei, Catering, Hotel etc.) vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung direkt vom Leistungserbringer an den Auftraggeber. 5.Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten § 9 Rechte Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befug- nisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag vereinbarten und erbrachten Leistungen, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist dieseÜbertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Maßnahmen der Redaktions-, PR-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte an eigenen Verfahren, Software-Programmen und Methoden, welche das unternehmensspezifische Know-how des Auftragnehmers darstellen (Beispiel: Presseverteiler). § 10 Laufzeit, Kündigung 1.Unbefristete Dienstleistungsverträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 2.Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung seine Mitwirkungspflichten so verletzt, dass eine erfolgreiche Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer nicht als möglich erscheint. 3.Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen. § 11 Haftung 1.Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. 2.Mit der Freigabe der vom Auftragnehmer entworfenen Vorlagen durch den Auftraggeber übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. 3.Der Auftragnehmer haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. 4.Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5.Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. 6.Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung. 7.Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. 8.Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. § 12 Geheimhaltung 1.Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach zur Durchführung von Projekten Dritten zugänglich gemacht werden sollen/ müssen oder dem/den Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind alle zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen externen Dienstleister und Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Fotografen etc. 2.Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die Verträge und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln und Stillschweigen zu bewahren. 3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrags und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 4.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. § 13 Pressemitteilungen, Leistungshinweise 1.Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig. 2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten eine Pressemitteilung über den Auftraggeber herauszugeben, wenn er Kenntnis darüber erlangt, dass nach außen kommunizierte Angaben über Leistungen des Auftragnehmers unzutreffend sind und eine Richtigstellung im Interesse des Verbraucherschutzes ist, oder wenn der Auftragnehmer es zur Wahrung des eigenen Rufs für notwendig erachtet, auf Missstände hinzuweisen, die einer positiven Berichterstattung entgegenstehen. 3.Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenz-Auftraggeber nennen. Er darf zudem die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. § 14 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot, Verbot von Zurückbehaltungsrecht 1.Der Auftraggeber kann Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten. 2.Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dies auf dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht. 3.Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 15 Künstlersozialversicherung Sollten durch die Beauftragung des Auftragnehmers Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz anfallen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese in voller Höhe zu bezahlen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass derartige Leistungen nicht berechnet werden. § 16 Schlussbestimmungen 1.Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen mindestens in Textform erfolgen. 2.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. |